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obdach:soziale_wohnhilfe

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Soziale Wohnhilfen

Baustelle - wird noch erstellt

In jedem Stadtbezirk gibt es beim Bezirksamt die Sozialen Wohnhilfen. Sie helfen bei:

  • Wohnungsnotfällen
  • Mietschulden und Obdachlosigkeit

Betroffene können von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Sozialen Wohnhilfe sozialpädagogische Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Angebot des Sozialdienstes der Fachstelle für Wohnungsnotfälle:

  sozialpädagogische Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust
  sozialpädagogische Beratung und Unterstützung bei Mietschulden
  sozialpädagogische Beratung und Unterstützung bei Obdachlosigkeit und Unterbringungsbedarf in einem Wohnheim
  Vermittlung und Unterbringung in eine/r betreuten Wohnform gemäß § 67/ 68 SGB XII (z.B. betreutes Einzelwohnen)
  Beratung in mit o.g. Hilfen in Zusammenhang stehenden Sozialleistungsfragen
  psychosoziale Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Senkung von Wohnkosten bei unangemessen teurem Wohnraum sowie bei Auszug von unter 25jährigen aus der elterlichen Wohnung
  sozialpädagogische Beratung und Vermittlung bei persönlichen Krisensituationen

Geschütztes Marktsegment

Durch das Instrument „Geschütztes Marktsegment“ soll ein Beitrag zur Wohnraumversorgung von Personen und Haushalten geleistet werden, die wohnungslos geworden sind oder unabwendbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind.

Zugangsberechtigt sind Personen, die:

  sich aufgrund ihrer Verschuldungssituation nicht ohne Hilfe am Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können,
  für die sämtliche sozialhilferechtliche Möglichkeiten zum Erhalt des bestehenden Mietverhältnisses erfolglos ausgeschöpft worden sind,
  deren Aufenthalt in einer betreuenden Einrichtung der Wohnungslosenhilfe sowie aus der Haft beendet werden kann und denen eine Entlassung in die Wohnungslosigkeit unmittelbar bevorsteht oder
  die in Notunterkünften untergebracht sind und länger als ein Jahr in Berlin leben (Meldebescheinigung)

Die Antragsaufnahme erfolgt über den für die/den Antragsteller/in zuständigen Sozialdienst (z.B. Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes, Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes). Personen, die noch nicht bei einem Sozialdienst in Beratung sind, wenden sich bitte an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Sozialen Wohnhilfe. Das „Geschützte Marktsegment“ ist Teil dieser Fachstelle. Energieschulden

Bei Strom- oder Gasschulden können betroffene Personen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung bei dem bereits für sie zuständigen Sozialdienst des Bezirksamtes erhalten. Personen, die noch keinen Kontakt dorthin haben, wenden Sie sich bitte im Fall von Energieschulden an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Sozialen Wohnhilfe. Haftentlassenenhilfe

Von Inhaftierung, Haftentlassung und Entlassungsvorbereitung betroffene Personen können von den Sozialarbeiterinnen der Sozialen Wohnhilfe sozialpädagogische Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Haftentlassenenhilfe ist ein Angebot de r Sozialen Wohnhilfe.

/var/www/web769/html/anlaufstellen/data/attic/obdach/soziale_wohnhilfe.1502886071.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/08/16 14:21 von winfried